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Leistung

Merkantile Wertminderung: das Geld, das fast niemand fordert.

Merkantile Wertminderung ist der Betrag, um den dein Fahrzeug trotz einwandfreier Reparatur weniger wert ist, weil es als Unfallwagen gilt. Du musst den Vorschaden beim Verkauf angeben und der Käufer zahlt weniger. Diesen Verlust schuldet dir die gegnerische Versicherung zusätzlich zur Reparatur.

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Solera
Unabhängiger Kraftfahrzeug-Sachverständiger unabhängiger Kraftfahrzeug Sachverständiger
autoiXpert
DAT

Warum sie so oft fehlt

Die Wertminderung steht nur dann in der Abrechnung, wenn sie jemand ausrechnet und begründet. Ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt enthält sie nicht. Der beziffert Arbeitszeit und Teile, sonst nichts. Auch der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung führt sie in vielen Berichten gar nicht auf.

Wer den Schaden reparieren lässt und das Auto zwei Jahre später verkauft, merkt den Verlust erst beim Preisgespräch. Dann ist der Anspruch längst verjährt.

Wann sie anfällt

Es gibt keine feste Altersgrenze mehr, aber eine klare Tendenz: Je jünger das Fahrzeug, je geringer die Laufleistung und je größer der Reparaturaufwand, desto höher fällt sie aus. Ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung bekommen häufig keine.

Berechnet wird sie nach anerkannten Verfahren wie Ruhkopf/Sahm, der Marktrelevanz- und Faktorenmethode oder dem BVSK-Modell. Welches passt, hängt vom Einzelfall ab; entscheidend ist, dass die Wahl im Gutachten begründet steht und nicht als runde Hausnummer dasteht.

Was dabei herauskommt

Zwei Fahrzeuge, gleiche Rechenmethode, völlig unterschiedliches Ergebnis: Ein junger Transporter mit wenig Laufleistung erreicht ein Vielfaches dessen, was bei einer älteren Limousine mit hoher Laufleistung angesetzt werden kann. In beiden Fällen ist es Geld, das ohne Gutachten nicht geflossen wäre.

Ruhkopf/Sahm

und weitere anerkannte Rechenverfahren, im Gutachten begründet

3 Jahre

Regelverjährung, danach ist der Anspruch weg

zusätzlich

zur Reparatur, nicht statt ihr

Häufige Fragen

Zählt der Minderwert auch, wenn das Auto so bleibt, wie es ist?

Ja. Ersetzt wird der Wertverlust am Fahrzeug; ob du ihn beheben lässt, bleibt deine Entscheidung. Wer sich den Betrag auszahlen lässt und unrepariert weiterfährt, bekommt die merkantile Wertminderung genauso.

Muss ich das Auto verkaufen, um sie zu bekommen?

Nein. Der Verlust entsteht mit dem Unfall, nicht mit dem Verkauf. Du musst nichts nachweisen und nichts veräußern.

Ab welchem Schaden lohnt sich die Prüfung?

Wenn sich der Schaden über mehrere Bauteile zieht oder etwas Tragendes gerichtet werden muss. Bei reinen Lackschäden ohne Verformung fällt in der Regel keine an.

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Kontakt

Ruf an, bevor du mit der Versicherung sprichst.

Ein kurzes Telefonat reicht, um zu klären, ob sich ein Gutachten bei dir lohnt und was als Nächstes ansteht. Kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

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