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Nach dem Unfall

Unfall in Leipzig gehabt? Das zählt jetzt, in dieser Reihenfolge.

Wenn dir jemand hineingefahren ist, entscheidet sich in den ersten Stunden, wie viel du am Ende bekommst. Sichere die Unfallstelle, ruf bei unklarer Lage die Polizei, fotografiere alles und lege dich gegenüber der gegnerischen Versicherung auf nichts fest. Das Gutachten beauftragst du selbst, bezahlen muss es die Gegenseite.

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Solera
Unabhängiger Kraftfahrzeug-Sachverständiger unabhängiger Kraftfahrzeug Sachverständiger
autoiXpert
DAT

Die ersten dreißig Minuten

  1. 1 Absichern, dann erst schauen Warnblinker an, Weste anziehen, Dreieck aufstellen. Auf der A38 oder der B2 gehören 200 Meter dazwischen, in einer Tempo-30-Straße reichen 50. Verletzte zuerst, Blech kann warten.
  2. 2 Polizei bei allem, was nicht eindeutig ist Verletzte, Streit über die Schuld, Fahrerflucht, ein Mietwagen oder ein ausländisches Kennzeichen: dann 110. Beim klaren Parkrempler mit kooperativem Gegner reicht der Austausch der Daten.
  3. 3 Fotografieren, bevor jemand rangiert Erst die Endlage aus vier Richtungen, dann Kennzeichen, Schäden an beiden Fahrzeugen, Bremsspuren und Straßenschilder. Wer zuerst zur Seite fährt, verliert die Endlage für immer.
  4. 4 Daten tauschen, sonst nichts Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners. Keine Schuldfrage klären, keine Bewertung abgeben, kein Bargeld annehmen.
  5. 5 Anrufen, bevor die Versicherung anruft Die Gegenseite meldet sich oft binnen Stunden. Bis dahin solltest du wissen, was dir zusteht. Zwei Minuten am Telefon genügen mir für eine erste Einschätzung.

Die vier Fehler, die hinterher Geld kosten

Der teuerste Fehler passiert am Telefon, und zwar in dem Moment, in dem du dem Prüfdienst der gegnerischen Versicherung zusagst. Ab da ist der Zustand deines Fahrzeugs von der Partei dokumentiert, die am Ende zahlen muss. Der zweite Fehler ist die schnelle Reparatur: Ist das Blech gerichtet, lässt sich nicht mehr belegen, wie der Schaden aussah, und die Versicherung rechnet mit dem, was sie annimmt. Der dritte ist das Abfotografieren nach dem Rangieren, weil damit die Endlage weg ist und die Schuldfrage an einer Aussage hängt statt an einem Bild. Der vierte ist die Unterschrift unter ein Formular, das dir jemand am Unfallort hinhält.

Alle vier haben denselben Kern: Sie geben etwas aus der Hand, das sich später nicht zurückholen lässt. Deshalb ist die richtige Reihenfolge so schlicht wie wirksam. Erst dokumentieren, dann begutachten lassen, dann reparieren. Wer diese drei Schritte in dieser Reihenfolge geht, hat am Ende eine Kalkulation, die vor Gericht standhält, und keine Diskussion darüber, was vorher war. Und bevor du irgendetwas zusagst, ruf lieber einmal zu viel an als einmal zu wenig. Das Gespräch kostet dich nichts.

Was dir zusteht und im ersten Angebot gern fehlt

Die Reparaturkosten kennt jeder. Daneben stehen dir aber weitere Posten zu, und genau die tauchen im ersten Schreiben der Versicherung erfahrungsgemäß nicht auf. Die merkantile Wertminderung gleicht aus, dass dein Auto als Unfallwagen weniger wert ist, in meinen Leipziger Akten sind das je nach Fahrzeug 100 bis 650 Euro. Der Nutzungsausfall entschädigt jeden Tag ohne Auto und liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro. Dazu kommen Abschlepp- und Standkosten, die Unkostenpauschale und bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Keiner dieser Posten wird von allein bezahlt. Sie müssen im Gutachten stehen, beziffert und begründet, sonst gibt es sie für die Regulierung nicht. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag der Werkstatt und einem Gutachten: Der Kostenvoranschlag sagt, was die Reparatur kostet. Das Gutachten sagt zusätzlich, was der Unfall dich darüber hinaus gekostet hat. Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro trägt die gegnerische Haftpflicht auch mein Honorar, für dich bleibt es bei null.

Warum die Reihenfolge so ist: ein Blick in die Leipziger Statistik

Der Unfallatlas der Statistischen Ämter erfasst für Leipzig zwischen 2021 und 2025 insgesamt 3.380 Kfz-Unfälle mit Personenschaden, gemeint sind Unfälle mit mindestens einem Pkw und ohne Radfahrer oder Fußgänger. 34 Prozent davon passieren beim Einbiegen oder Kreuzen, 31 Prozent sind Auffahrunfälle. Bei beiden entscheidet die Endlage: die Stellung der Fahrzeuge zueinander an der Kreuzung, der Abstand zur Haltelinie beim Auffahren. Wer zuerst zur Seite fährt, hat diesen Beweis weggeräumt, bevor irgendjemand ihn gesehen hat.

Der dritthäufigste Fall ist der Zusammenstoß mit einem haltenden oder parkenden Fahrzeug, und der ist zugleich der, bei dem am seltensten jemand die Polizei ruft. Deshalb sind eigene Fotos dort kein Zusatz, sondern die einzige Dokumentation, die es je geben wird. Reine Sachschäden ohne Verletzte zählt der Atlas übrigens gar nicht; die tatsächliche Zahl der Zusammenstöße in Leipzig liegt um ein Vielfaches höher.

Wie es nach meinem Anruf weitergeht

Du schilderst mir kurz, was passiert ist, und ich sage dir am Telefon, ob sich ein volles Gutachten lohnt. Passt es, komme ich in der Regel binnen 24 Stunden dorthin, wo das Fahrzeug steht, im Leipziger Süden genauso wie in Markkleeberg, Zwenkau oder Böhlen. Vor Ort fotografiere ich den Schaden, nehme Messwerte auf und kalkuliere nach den Vorgaben deines Herstellers. Fahren musst du nirgendwohin, und wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, ist das ohnehin die einzige sinnvolle Lösung.

Ein bis zwei Werktage später ist das Gutachten fertig und geht direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Dein Exemplar bekommst du zur selben Zeit. Ab da läuft der Schriftwechsel über meinen Schreibtisch, auch wenn gekürzt wird. Werkstatt oder Auszahlung bleibt deine Wahl, beides ist zulässig. Woran sich nichts ändert, ist die Grundlage: eine vollständige Kalkulation statt einer Schätzung der Gegenseite.

Warum die Wahl des Gutachters dir gehört

Nach § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB darf der Geschädigte den Sachverständigen selbst aussuchen. Das ist keine Auslegungsfrage und keine Kulanz, sondern geltendes Recht. Ruft die Versicherung des Unfallgegners an und kündigt ihren eigenen Prüfer an, kannst du ablehnen, ohne dich zu rechtfertigen. Du musst am Telefon nichts bestätigen, keinen Termin zusagen und dich auf keine Werkstatt festlegen lassen. Wer dir etwas anderes erzählt, vertritt die Gegenseite.

Der Grund, warum das zählt, ist nüchtern und hat nichts mit Misstrauen zu tun: Der Prüfer der Versicherung arbeitet sauber im Rahmen dessen, was sein Auftraggeber erwartet. Nur ist dieser Auftraggeber derjenige, der zahlen muss. Was in seiner Kalkulation nicht auftaucht, fehlt am Ende auf deinem Konto, und auffallen tut das niemandem, der so ein Papier zum ersten Mal in der Hand hält. Deshalb lohnt der Anruf, bevor du zusagst.

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Häufige Fragen

Wann ist die Polizei nötig und wann reicht der Datenaustausch?

Bei Verletzten immer, ebenso bei unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, hohem Schaden, einem Mietwagen oder einem ausländischen Kennzeichen. Beim eindeutigen Blechschaden mit kooperativem Gegner genügt es, die Daten zu tauschen. Dann sind Fotos und Zeugen allerdings umso wichtiger.

Die gegnerische Versicherung hat mir schon einen Gutachter angeboten. Muss ich den nehmen?

Nein. Nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB suchst du dir den Sachverständigen selbst aus. Das Angebot ist ein Angebot, keine Anweisung, und du kannst es ablehnen, ohne dich zu erklären. Sag am Telefon einfach, dass du bereits jemanden beauftragt hast.

Wie lange habe ich Zeit, das Gutachten machen zu lassen?

So kurz wie möglich. Es gibt keine gesetzliche Frist, aber je länger du wartest, desto eher wird eingewendet, der Schaden könne auch anders entstanden sein. Repariert werden darf ohnehin erst nach der Begutachtung, sonst ist der Zustand nicht mehr belegbar. In der Regel bin ich binnen 24 Stunden da.

Was ist, wenn ich eine Teilschuld habe?

Dann steht dir der entsprechende Anteil zu, und der wird ohne Gutachten selten vollständig gezahlt. Bei einer Quote von 50 Prozent geht es immer noch um die Hälfte einer vierstelligen Summe. Was in deinem Fall realistisch ist, sage ich dir vorab am Telefon.

Mein Auto ist noch fahrbereit. Lohnt sich das überhaupt?

Fahrbereit heißt nicht unerheblich. Hinter einer Delle im Kotflügel hängen schnell Radlauf, Scheinwerferhalter und Sensorik, und ab etwa 750 Euro Schaden ist ein Gutachten der übliche Weg. Diese Grenze ist deutlich schneller erreicht, als es von aussen aussieht.

Was kostet mich das Ganze?

Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Das Sachverständigenhonorar gehört zum Schaden und wird von der Haftpflicht des Verursachers getragen, ich rechne direkt mit ihr ab. Anders ist es bei selbst verursachten Schäden und bei allem, was über deine eigene Kaskoversicherung läuft.

Kontakt

Ruf an, bevor du mit der Versicherung sprichst.

Ein kurzes Telefonat reicht, um zu klären, ob sich ein Gutachten bei dir lohnt und was als Nächstes ansteht. Kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

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