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Leistung

Der Restwert ist die Zahl, an der beim Totalschaden dein Geld hängt.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet, als ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt. Abgerechnet wird dann Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Der Restwert ist dabei ein reiner Abzugsposten: Was die Gegenseite dort ansetzt, landet nicht auf deinem Konto. Deshalb lohnt es sich, genau um diese Zahl zu streiten.

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Solera
Unabhängiger Kraftfahrzeug-Sachverständiger unabhängiger Kraftfahrzeug Sachverständiger
autoiXpert
DAT

Ein Fall aus Leipzig

Ein Mitsubishi Space Star, Baujahr 2015, 69.838 km: Die Reparatur hätte 5.452,50 € gekostet, ein gleichwertiges Fahrzeug war 4.460 € wert, der Restwert lag bei 220 €. Ausgezahlt werden also 4.240 €. Hätte jemand den Restwert auf 1.200 € gesetzt, wären es 3.260 € gewesen. Knapp tausend Euro weniger, ohne dass sich am Auto irgendetwas geändert hätte.

Warum Restwertbörsen ein Problem sind

Kommt der Restwert nicht aus dem Gutachten, stammt er meist aus einer bundesweiten Onlinebörse. Hinter solchen Geboten stehen spezialisierte Aufkäufer, die weit entfernt sitzen und im Zweifel gar nicht abholen. Maßgeblich ist für dich aber der Preis, den du auf dem allgemein zugänglichen Markt deiner Region tatsächlich erzielen kannst.

Wir ermitteln den Restwert deshalb über Angebote aus dem Leipziger Raum und weisen sie im Gutachten aus. Ein Angebot, das erst nach dem Verkauf hereinkommt, musst du nicht mehr berücksichtigen.

Reparieren trotz Totalschaden

Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, darfst du dein Auto trotzdem instand setzen lassen und behalten. Die sogenannte 130-Prozent-Regel. Bedingung: fachgerechte Reparatur nach Gutachten und mindestens sechs Monate Weiternutzung. Sonst bleibt es bei der Abrechnung über den Restwert.

4.240 €

Auszahlung im Leipziger Fall: 4.460 € Wert minus 220 € Restwert

130 %

bis dahin darfst du reparieren statt abzurechnen

regional

Restwertangebote aus dem Leipziger Raum statt aus der Börse

Häufige Fragen

Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?

Nein. Maßgeblich ist der Restwert, den du auf dem für dich zugänglichen regionalen Markt erzielen kannst. Kommt ein höheres Angebot erst nach dem Verkauf, musst du es nicht mehr berücksichtigen.

Was ist der Unterschied zwischen technischem und wirtschaftlichem Totalschaden?

Technisch bedeutet, dass sich das Fahrzeug gar nicht mehr reparieren lässt. Wirtschaftlich bedeutet, dass es sich rechnerisch nicht mehr lohnt. Der wirtschaftliche Fall ist der weitaus häufigere.

Bekomme ich die Mehrwertsteuer auf den Wiederbeschaffungswert?

Nur, wenn sie tatsächlich anfällt, also wenn du ein Ersatzfahrzeug kaufst und dabei Umsatzsteuer zahlst. Deshalb steht im Gutachten, ob der Wert regel-, differenzbesteuert oder steuerneutral ist.

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Kontakt

Ruf an, bevor du mit der Versicherung sprichst.

Ein kurzes Telefonat reicht, um zu klären, ob sich ein Gutachten bei dir lohnt und was als Nächstes ansteht. Kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

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Telefon
01525 5392234
Büro
Prager Straße 151, 04317 Leipzig

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